C D U – F R A K T I O N
IM RAT DER GEMEINDE NIEDERKRÜCHTEN
CDU-Fraktion, Mittelstraße 122, 41372 Niederkrüchten
Herrn Bürgermeister
Herbert Winzen
Laurentiusstraße 19
41372 Niederkrüchten
Niederkrüchten, 07.05.2007
Dringlichkeitsantrag zur 23. Sitzung – Wahlperiode 2004/2009 – des Rates der Gemeinde Niederkrüchten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Beschlussfassung:
Im Schreiben vom 30.04.2007 beanstanden Sie die vom Rat der Gemeinde mehrheitlich beschlossene Ablehnung des Einvernehmens bezüglich der Errichtung der Windkraftanlagen. Wir beantragen daher, der Rat mÖge sich mit der anwaltlichen Stellungnahme bezüglich des gemeindlichen Einvernehmens befassen, bevor eine erneute Abstimmung erfolgt.
Begründung:
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erkennt die CDU-Fraktion keine Rechtsverletzung durch die Versagung des Einvernehmens.
Der § 35 Abs. 2 BauGB sagt eindeutig, dass Vorhaben zugelassen werden können, wenn ihre Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen.
Der § 35 Abs. 3, Ziffer 3, BauGB führt als Beeinträchtigung öffentlicher Belang an, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird. Bei der Errichtung der Windkraftanlagen muss dieser Absatz zwingend erfüllt werden, da die vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten werden. Die Verweigerung des Einvernehmens richtet sich ausschließlich gegen diese Anforderung.
Weiterhin erklärt die CDU-Fraktion, dass gegen den Betrieb und die Errichtung der Windkraftanlagen keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, wenn die Abstände nach dem WKA-Erlass eingehalten werden.
Der Nachweis dieser Forderung ist Vorraussetzung der CDU-Fraktion für eine positive Entscheidung des gemeindlichen Einvernehmens.
Die im Rat vertretenen Fraktionen sind über den Inhalt des Schreibens vor der Sitzung zu informieren.
Mit
freundlichen Grüßen
gez.
(Franz Jansen)
Fraktionsvorsitzender