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„Wir gedenken der Entrechteten, Gequälten und Ermordeten: der europäischen Juden, der Sinti und Roma, der Zeugen Jehovas, der Millionen verschleppter Slawen, der … Zwangsarbeiter, der Homosexuellen, der politischen Gefangenen, der Kranken und Behinderten, all derer, die die nationalsozialistische Ideologie zu Feinden erklärt und verfolgt hatte. Wir erinnern … auch an diejenigen, die mutig Widerstand leisteten oder anderen Schutz und Hilfe gewährten.“

 

Mit dieser Proklamation wurde am 03. Januar 1996 durch den Bundespräsidenten Roman Herzog der Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus jährlich auf den 27. Januar verankert. Er lehnt sich damit an den Tag der Befreiung der Konzentrations- und Vernichtungslagern in Auschwitz durch die Rote Armee, dem 27. Januar 1945, an.

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