CDU Niederkrüchten – Logo

Klärschlammentsorgung:
Die Verwaltung informiert über die zukünftigen, neuen Verpflichtungen bezüglich der Klärschlammentsorgung. Diese ist in der Abfallklärschlammverordnung geregelt und verpflichtet die Kläranlagen ab 2029 den im Klärschlamm enthaltenen Phosphor zurückzugewinnen. Geplant ist ein Beitritt zur KKP (Klärschlammkooperation Phosphorgesellschaft mbH). Diese Gesellschaft ist am 18. Januar gegründet worden.
Der Ausschuss wurde über die geplanten Vorhaben und die zukünftige Art und Weise der Klärschlammentsorgung in Kenntnis gesetzt. Weitere Informationen folgen.

dorfgerechte Umgestaltung der Garten- und Rathausstraße:
Die beiden Projekte wurden bereits im Dezember 2020 vorgestellt. Es erfolgte in beiden Fällen eine Bürgeranhörung, Die dort eingebrachten Fragen und Bedenken konnten seitens der Verwaltung beantwortet werden. Der CDU-Fraktion ist es wichtig, dass u. a. das Schulwegkonzept umgesetzt wird und die Anliegerkosten, analog vorhergegangener Baumaßnahmen, nicht steigen.

Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Dachflächen:
Die Dachflächen der gemeindeeigenen Gebäude wurden mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Die Stromproduktion im Jahr 2020 lag bei 245.250,72 kWh. Abzüglich des Eigenbedarfes der Gebäude wurden 109.601,32 kWh in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Damit ist die Rentabilität nachgewiesen.

Bauliche Erweiterung der Kindertagesstätten "Raupe Nimmersatt" und "Pusteblume":
Aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen werden die beiden Einrichtungen erweitert und modernisiert. Für die Einrichtung "Raupe Nimmersatt" werden Kosten in Höhe von 280.000,00 € veranschlagt. Seitens des Amtes für Schulen, Jugend und Familien des Kreises Viersen wird die Maßnahme mit 135.000,00 € gefördert. Der Anteil der Gemeinde liegt somit bei 145.000,00 €.
Bezüglich der Einrichtung "Pusteblume" gilt grundsätzlich der gleiche Sachverhalt. Aufgrund der umfangreicheren Maßnahmen betragen die Kosten hier 669.642,00 €. Hinsichtlich der Förderung des Kreises ist mit einem Zuschuss in Höhe von max. 513.000,00 € zu rechnen.
In beiden Fällen hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, die Arbeiten für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen zu veranlassen.

 

Share by: