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Presseinformation – 401/05/2022

Ministerin Scharrenbach: „Förderung über die Doppelspur“ – Landesregierung sorgt für 100 Prozent Entlastung bei Straßenausbau beiträgen


Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Auftrag des Landtags umgesetzt und eine neue Förderrichtlinie zur vollständigen Entlastung von beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern von Straßenausbaubeiträgen auf den Weg gebracht. Das bedeutet
eine Aufstockung der bisherigen Förderung aus dem landeseigenen
Programm von 50 Prozent auf 100 Prozent. Damit schafft die Landesregierung Nordrhein-Westfalen volle Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am 24. März 2022 den
Beschluss gefasst, die bisher hälftige Entlastung der beitragspflichtigen
Haushalte auf eine Vollentlastung und damit auf „Null Euro“ umzustellen.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „50 Prozent Entlastung plus
50 Prozent Entlastung, gleich Null Beitrag für Bürgerinnen und Bürger.
Mit der Förderung über die Doppelspur erreichen wir zusammen mit den
Städten und Gemeinden eine Modernisierung der kommunalen Straßen
und finanzielle Entlastung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Bei den 5000 Eigentümern, die bereits hälftig entlastet worden
sind, erfolgt von Amts wegen die Zuweisung weiterer 11,1 Millionen
Euro über die landeseigene NRW.BANK an die Städte und Gemeinden.
Eine gesonderte Antragsstellung über die Städte und Gemeinden ist
nicht erforderlich. Neue Anträge aus den Städten und Gemeinden zur
Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte werden nach Prüfung zu
100 Prozent bewilligt.“
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Die Lesefassung der neuen Förderrichtlinie ist auf der Internetseite des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen www.mhkbg.nrw zu finden. Die Veröffentlichung im Ministerialblatt ist in die Wege geleitet.
Die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, wird als zuständige Bewilligungsbehörde kontinuierlich die bereits gewährten Förderungen von
50 Prozent auf 100 Prozent von Amts wegen aufstocken.
Hintergrund:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit dem
Landtag Nordrhein-Westfalen das Kommunalabgabengesetz zum 1. Januar 2020 im Bereich der Straßenausbaubeiträge zum ersten Mal seit
51 Jahren im Interesse der beitragspflichtigen Haushalte und zur Vermeidung unbilliger Härten grundlegend geändert. Zugleich wurde ein
landeseigenes Förderprogramm über jährlich 65 Millionen Euro zur hälftigen Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte aufgelegt. Mit Stand
Frühjahr 2022 wurde dieses in Höhe von 11,1 Millionen Euro von rund
5000 beitragspflichtigen Haushalte durch die Städte und Gemeinden in
Anspruch genommen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist bis
zum 30. Juni 2022 aufgefordert, die Straßenausbaubeiträge unter rechtlichen und finanziellen Gesichtspunkten so zu ordnen, dass die beitragspflichtigen Haushalte entlastet bleiben können, die Städte und Gemeinden aber ihre rechtliche und finanzielle Zuständigkeit für die kommunalen Straßen als kommunales Vermögen behalten.
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Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211
8618-50.
Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die
Pressestelle des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung, Telefon 0211 8618-4338.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw
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