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Nachgefragt: Warum hat die CDU-Fraktion einen Sperrvermerk in den Haushalt 2024 aufnehmen lassen?

Die Bürgerinnen und Bürger haben sich in einem Bürgerentscheid für die Sanierung des Freibads ausgesprochen und die CDU Niederkrüchten respektiert diesen demokratischen Bürgerwillen. 

Aber warum hat die CDU-Fraktion nun einen Sperrvermerk auf die im Haushalt 2024 eingestellten Planungskosten beantragt?

Die Antwort ist einfach: 

Weitsicht und Augenmaß in der Haushaltsführung war und ist wichtig für unsere Gemeinde. Die im Haushalt 2024 veranschlagten 400.000 € mit einem Sperrvermerk zu versehen ist vernünftig und zwingend. Die CDU-Niederkrüchten möchte vor Verauslagung dieser Gelder sicherstellen, dass die Ausgabe der Gelder mit plausiblen Meilensteinen versehen werden. So ist es in einem ersten Schritt zwingend erforderlich, dass eine aktualisierte Kostenkalkulation für die Sanierungsmaßnahmen erstellt wird. Es muss nachvollziehbar sein, welche konkreten Leistungen tatsächlich mit 400.000 € kalkuliert werden. 
Da weder die konkreten Folgekosten / Betriebskosten noch die tatsächlichen Erstellungskosten für die Sanierung zum heutigen Zeitpunkt feststehen, wäre eine Verauslagung von Planungskosten in dieser Höhe nicht nur fahrlässig, es entspräche auch nicht einer gewissenhaften Haushaltsführung. Insbesondere vor dem Hintergrund einer unvorhersehbaren Kostenexplosion, die auch anderswo schon zum Überdenken von Bauvorhaben geführt hat. Es ist also richtig und wichtig, dass der Rat und die Bürgerschaft vor Ausgabe der Gelder ausführlich über die Notwendigkeit und die Höhe der erforderlichen Kosten informiert werden.

Der Vorwurf, die Setzung eines Sperrvermerks wende sich gegen den Bürgerentscheid bzw. man verzögere hierdurch dessen Umsetzung bis zum Fristablauf (ein Bürgerentscheid ist für zwei Jahre bindend), entbehrt also jeder Grundlage und entspricht nicht der Absicht der CDU. 

Mit dem Sperrvermerk wird die Verauslagung der Planungskosten nur dahingehend abgesichert, dass diese tatsächlich richtig und zweckkonform investiert werden. Die Kostenansätze werden also nicht aus dem Haushalt gestrichen. Der Rat behält aber die Kontrolle über der Verausgabung des Geldes. Der Sperrvermerk verzögert also keines Falls die Sanierung des Freibads. 

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